Wer eine neue Klimaanlage mit Heizfunktion kaufen möchte, kann dabei erheblich sparen. Der Staat fördert den Einbau solcher Anlagen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein, ist es aber. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag richtig stellt, bekommt echtes Geld zurück. In diesem Artikel erklären wir, wie die Förderung funktioniert, wer sie beantragen kann und worauf man unbedingt achten muss.
Was wird gefördert und von wem?
Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG EM, und wird über die KfW abgewickelt. Gefördert werden Klimaanlagen mit Heizfunktion, sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen. Eine normale Klimaanlage, die nur kühlt, wird nicht bezuschusst. Es muss sich also um ein Gerät handeln, das im Sommer kühlt und im Winter heizt.
Das ist eigentlich ein großer Vorteil: Wer eine solche Anlage kauft, bekommt ohnehin das beste aus beiden Welten. Kühlung im Sommer, effizientes Heizen im Winter und staatliche Förderung obendrauf.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden, also Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wie viel Förderung ist möglich?
Die maximale Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser Höchstsatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich kombinieren lassen.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Wer eine alte Heizung durch die neue Anlage ersetzt, kann den sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus von weiteren 20 Prozent erhalten. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bekommen zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Wer eine Anlage mit natürlichem Kältemittel wie R290 kauft, erhält noch einmal 5 Prozent Effizienz-Bonus obendrauf.
Ein konkretes Beispiel macht das greifbar: Bei Investitionskosten von 15.000 Euro sind bis zu 10.500 Euro Förderung möglich. Das ist kein Kleingeld.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Klimaanlage förderfähig ist, müssen einige technische und formale Bedingungen erfüllt sein.
Das Gebäude, für das die Anlage angeschafft wird, muss mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die Anlage muss in der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen und einen SCOP-Wert von mindestens 4,6 aufweisen. Der SCOP-Wert beschreibt die Energieeffizienz einer Wärmepumpe im Jahresverlauf. Ein Wert von 4,6 bedeutet, dass die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 4,6 Kilowattstunden Wärme erzeugt. Das ist ein klares Qualitätsmerkmal.
Außerdem muss die Anlage über einen sogenannten Netzdienlichkeitsadapter, auch SG-Ready-Schnittstelle genannt, verfügen. Dieser ermöglicht es, die Anlage in intelligente Stromnetzsteuerungen einzubinden, ein immer wichtigerer Aspekt in einer Energiewelt mit wachsendem Anteil erneuerbarer Energien. Wichtig zu beachten: hierfür ist ein digitaler Stromzähler erforderlich.
Schritt für Schritt: So läuft die Beantragung ab
Hier ist der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst kauft und dann den Antrag stellt, geht leer aus. Die Reihenfolge ist also zwingend: erst beantragen, dann beauftragen.
Schritt 1: Beratung und Geräteauswahl
Zunächst wird das passende Gerät ausgewählt, das alle technischen Voraussetzungen erfüllt. Hier kommt es darauf an, ein Modell zu wählen, das auf der BAFA-Liste steht und den erforderlichen SCOP-Wert nachweisen kann. Bei Prosatech beraten wir genau dabei und zeigen, welche Geräte aus unserem Sortiment förderfähig sind.
Schritt 2: Förderantrag stellen
Bevor irgendetwas bestellt oder installiert wird, muss der Antrag bei der KfW eingereicht werden. Das geschieht online über das Antragsportal der KfW. Wer sich dabei unsicher ist, unterstützen wir bei Prosatech bei der gesamten Antragstellung. Das bedeutet, dass wir die benötigten Dokumente des BZA/BND-ID stellen oder ihr Energieberater übernimmt dies.
Schritt 3: Anlage kaufen und installieren lassen
Erst nach der Antragstellung darf die Anlage bestellt und durch einen zertifizierten Fachbetrieb installiert werden. Die Installation durch einen Fachbetrieb ist dabei nicht nur für die Förderung Pflicht, sondern in Deutschland bei Klimaanlagen mit Kältemittel grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben.
Schritt 4: Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nach der Installation werden die Rechnungen und technischen Nachweise bei der KfW eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Der gesamte Prozess klingt aufwendig, ist mit der richtigen Unterstützung aber gut zu bewältigen.
Worauf man besonders achten sollte
Es gibt einige Punkte, bei denen Antragsteller immer wieder Fehler machen. Der häufigste Fehler ist, wie bereits erwähnt, der falsche Zeitpunkt: Wer den Antrag nach dem Kauf stellt, verliert den Anspruch auf Förderung. Daran führt kein Weg vorbei.
Ein weiterer Punkt ist die Wahl des richtigen Geräts. Nicht jede Klimaanlage mit Heizfunktion ist automatisch förderfähig. Das Gerät muss explizit auf der BAFA-Liste stehen und die Mindestanforderungen erfüllen. Ein günstiges Gerät, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kostet am Ende mehr als ein gefördertes Qualitätsgerät.
Außerdem sollte man die verschiedenen Boni nicht einfach ignorieren. Gerade der Einkommens-Bonus und der Klimageschwindigkeits-Bonus können die Förderquote erheblich steigern. Es lohnt sich also, im Vorfeld genau zu prüfen, welche Boni im eigenen Fall anwendbar sind.
Prosatech kümmert sich um Ihre Förderung
Wir wissen, dass die Antragstellung auf den ersten Blick abschreckend wirken kann. Formulare, Nachweispflichten, technische Anforderungen. Deshalb begleiten wir unsere Kunden von Anfang bis Ende. Wir beraten bei der Geräteauswahl, unterstützen bei der Antragstellung, liefern und installieren die Anlage fachgerecht und helfen bei der Nachweisführung gegenüber der KfW.
Wer eine neue Klimaanlage mit Heizfunktion plant, sollte jetzt handeln. Die Förderung ist attraktiv, die Geräte aus unserem Sortiment sind auf dem neuesten Stand der Technik und unsere Berater helfen dabei, das Maximum aus der verfügbaren Förderung herauszuholen. Eine kostenlose Beratung ist jederzeit über unseren Klimaanlagenplaner auf prosatech.de möglich.
Doppelte Förderungen für eine Wohneinheit sind nicht möglich. Sollte in diesem Beispiel, die eingebaute Wärmepumpe eine Förderung erhalten haben, kann nachträglich keine weitere Förderung für die Klimaanlage beantragt werden.
