KfW-Förderung für Klimaanlagen – jetzt bis zu 70 % Zuschuss sichern!

Staatliche Förderung für klimafreundliche Klimaanlagen

Profitieren Sie von attraktiven Förderungen für moderne Klimaanlagen mit Heizfunktion (Luft-Luft-Wärmepumpen). Kühlen und heizen Sie effizient – und sparen Sie dank KfW- und BAFA-Zuschüssen bares Geld.

Die Bundesregierung unterstützt den Einbau energieeffizienter Anlagen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Gefördert werden Klimaanlagen mit Heizfunktion – sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen.
So sparen Sie nicht nur Heiz- und Energiekosten, sondern erhalten auch bis zu 70 % Zuschuss auf Ihre Investition.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

✅ Das Gebäude (Bauantrag) muss mindestens 5 Jahre alt sein

✅ Die Anlage muss in der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen

SCOP-Wert mindestens 4,6 (Energieeffizienz-Nachweis)

Netzdienlichkeitsadapter (SG-Ready) muss vorhanden sein

❌ Reine Klimaanlagen ohne Heizfunktion sind nicht förderfähig

So viel Förderung ist möglich

Die KfW und das BAFA unterstützen Ihre Investition mit attraktiven Zuschüssen:

Förderung Zuschuss
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus (Heizungstausch) +20 %
Einkommens-Bonus (≤ 40.000 € Einkommen) +30 %
Effizienz-Bonus (natürliche Kältemittel, Erdreich/Wasser) +5 %
Maximale Förderung bis zu 70 %

👉 Beispiel: Bei 15.000 € Investitionskosten sind bis zu 10.500 € Förderung möglich.

Wir kümmern uns um Ihre Förderung

Die Antragstellung bei KfW und BAFA kann kompliziert wirken – wir machen es Ihnen einfach:

✅ Beratung zur passenden Klimaanlage

✅ Unterstützung bei allen Förderanträgen

✅ Lieferung & fachgerechte Installation

✅ Nachweisführung & Abwicklung mit der KfW

So erhalten Sie Ihre Förderung schnell und unkompliziert.

Jetzt Förderung sichern!

Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von staatlicher Unterstützung für Ihre neue Klimaanlage mit Heizfunktion. Je früher Sie handeln, desto schneller sparen Sie Energie und Kosten.

FAQ

Eigentümer von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Nein, nur Klimaanlagen mit Heizfunktion (Wärmepumpen).

Bis zu 70 % der Investitionskosten, maximal 21.000 € pro Wohneinheit.

Ja, der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.