Steuererläuterung für PV Komponeten ab 2023

Bestandteile einer Photovoltaik Anlage wie ua. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionsmaterial, Stecker, Leitungen und auch Speichersysteme sind seit 2023 für einen Umsatzsteuerabzug gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Absatz 3 UstG berechtigt.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um 0% Umsatzsteuer für dieses Produkt in Anspruch nehmen zu können:

  • Anlage wird genutzt auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausführen
  • Errichtung wohnungsnah
  • maximal 30 kWp Anlagenleistung
  • private Nutzung
  • Kein gewerblicher Weiterverkauf
  • Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland

Wir senden Ihnen ein Formular, welches bis Dezember des Kaufjahres zurück gesendet werden muss. In diesem bestätigen Sie uns die Einhaltung der oben genannten Bedingungen. Sollten Sie die Bedingungen nicht einhalten oder wir keine Rückmeldung erhalten, werden wir im Dezember die fällige Umsatzsteuer von 19% Ihnen weiterberechnen um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Sollten Sie als gewerbliches Unternehmen Interesse an Photovoltaik Komponeten haben, kommen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail auf uns zu. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.