Bestandteile einer Photovoltaik Anlage wie ua. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionsmaterial, Stecker, Leitungen und auch Speichersysteme sind seit 2023 für einen Umsatzsteuerabzug gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Absatz 3 UstG berechtigt.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um 0% Umsatzsteuer für dieses Produkt in Anspruch nehmen zu können:
- Anlage wird genutzt auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausführen
- Errichtung wohnungsnah
- maximal 30 kWp Anlagenleistung
- private Nutzung
- Kein gewerblicher Weiterverkauf
- Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland
Wir senden Ihnen ein Formular, welches bis Dezember des Kaufjahres zurück gesendet werden muss. In diesem bestätigen Sie uns die Einhaltung der oben genannten Bedingungen. Sollten Sie die Bedingungen nicht einhalten oder wir keine Rückmeldung erhalten, werden wir im Dezember die fällige Umsatzsteuer von 19% Ihnen weiterberechnen um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Sollten Sie als gewerbliches Unternehmen Interesse an Photovoltaik Komponeten haben, kommen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail auf uns zu. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Für Kunden aus Österreich:
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ab 1. Jänner 2024 für
- den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
- deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,
sofern die Photovoltaik-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
- Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Sollten Sie nur einzelne Komponeten ohne PV Module kaufen, so werden wir Ihre Auftragsbestätigung nachträglich inkl 20% MwSt ändern und Ihnen erneut übermitteln. Die Ware verlässt erst nach begleichung der Umsatzsteuer für Österreich unser Lager.